Unfall- und Schaden-Gutachten

KFZ-Sachverständiger und Gutachter, KFZ Prüfstelle, Dipl.-Ing. Jens Rümmler

KFZ-Gutachten im unverschuldeten Schadensfall

Sie hatten einen Verkehrsunfall, Ihr Fahrzeug wurde beschädigt, und Sie waren nicht schuld ? Wir helfen Ihnen unkompliziert und für Sie völlig kostenfrei mit einem Haftpflicht-Gutachten, damit Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers geltend machen können.
Als qualifizierte, neutrale und unabhängige KFZ-Sachverständige erstellen wir für Sie ein Gutachten über die Schadenhöhe an Ihrem Fahrzeug und unterstützen Sie bei der Schadenabwicklung.

WAS IST EIN SCHADENGUTACHTEN ?

Ein Schadengutachten ermittelt und beziffert den an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schaden und ggfs. eine schadensbedingte Wertminderung Ihres Fahrzeuges. Das Gutachten ist die Grundlage für Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung. Auf dieser Basis wird der Schaden an Ihrem Fahrzeug ausgeglichen. 

WANN IST EIN SCHADENGUTACHTEN SINNVOLL ?

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist die gegnerische Versicherung dafür zuständig, Ihnen den entstandenen Fahrzeugschaden zu regulieren. Dafür ist ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt oft nicht ausreichend, da er nur Reparaturkosten kalkuliert. Ausfallzeiten des Fahrzeugs oder eine durch den Schaden entstandene Wertminderung berücksichtigt er nicht. Ein Schadengutachten ist im Vergleich zu einem Kostenvoranschlag außerdem beweissichernd, umfassend, verkehrsfähig und auch prozesstauglich – es sichert Ihre Ansprüche !

WER BEAUFTRAGT DEN SCHADENGUTACHTER ?

Als Geschädigter ist es Ihr Recht, einen Schadengutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Nicht selten versucht eine gegnerische Versicherung, einen ihr nahestehenden Gutachter zu empfehlen. Doch Vorsicht: Eine solche Empfehlung ist in der Regel nicht ohne Eigennutz ! Gehen Sie davon aus, dass eher die Interessen der Versicherung vertreten werden als Ihre. 

KANN ICH MIR EINEN  RECHTSANWALT NEHMEN ?

Im unverschuldeten Schadenfall stehen Sie, der/die Geschädigte, alleine gegen die großen Versicherungen mit ihre Rechtsabteilungen. Um für eine zumindest gewisse „Chancengleichheit“ zwischen Ihnen und dem gegnerischen Versicherungskonzern zu sorgen hat der Gesetzgeber festgelegt, das der/die Geschädigte das Recht hat, sich von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Sie können in diesem Fall, unabhängig von einer Rechtsschutzversicherung, einen Rechtsanwalt zur Wahrung Ihrer Rechte beauftragen. Dieser kümmert sich dann für Sie um die komplette Schadenabwicklung mit der Gegenseite. Sie sollten in jedem Fall, auch wenn die Schuldfrage unstrittig ist, Ihr Recht nutzen und sich anwaltlich vertreten lassen. Wir arbeiten seit vielen Jahren mit renomierten Fachanwälten für Verkehrsrecht erfolgreich zusammen und können Ihnen auf Wunsch eine Empfehlung geben.

WER ZAHLT DAS SCHADENGUTACHTEN UND DEN RECHTSANWALT ?

Grundsätzlich trägt der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung die Kosten sowohl für das Schadengutachten als auch für einen Rechtsanwalt und alle anderen aus diesem Unfall resultierenden Kosten. Sowohl die Regulierung des Schadens, das zugrundeliegende Gutachten und die Anwaltskosten liegen in der Zuständigkeit des Verursachers bzw. seiner Versicherung.